Dies hat einige gute Gründe. Man muss wissen, dass Milchzucker ein relativ günstiger Stoff mit vielen gut nutzbaren Eigenschaften ist. Er hat eine hohe Wasserbindungsfähigkeit und wird daher gerne als Bindemittel in Lebensmitteln eingesetzt. Durch die Zugabe von Milchzucker kann man bei einem Lebensmittel eine höhere Festigkeit (z. B. bei Joghurts) und ein größeres Gewicht sowie Volumen erreichen. Die Kalorienmenge wird kaum verändert, deshalb ist Laktose ein viel eingesetztes Hilfsmittel bei fettreduzierten Lebensmitteln.
Bei Backmischungen, Kuchen oder auch Knäckebrot wird Milchzucker als Aromaträger verwendet. Überhaupt wird Laktose bei Backwaren gerne eingesetzt, da sie beim Backen so schön bräunlich wird und das Essen so appetitlicher aussieht. Gleiches gilt zum Beispiel für die lecker aussehende Grillwurst.
Süßigkeiten wird Laktose beigemischt, um die Kristallisationseigenschaften von Zucker oder Zuckerlösungen anzupassen. In Schokolade dient Laktose als Geschmacksstoff. Auch in Fertig- und Tiefkühlgerichten wird besonders häufig Laktose eingesetzt. Bei einigen Produktgruppen sollten Sie daher genau die Etiketten lesen.
Achtung: Hier kann sich Laktose verstecken:
- Aufschnitt / Wurst
- Fertiggerichte
- Kartoffelpüree/-knödel
- Salatsaucen
- Aromen
- Gemüsekonserven
- Trockengebäck
- Paniermehl
- Süßstoffe
- Cremeliköre
- Kaffeeweißer
- Müslimischungen
- Brotaufstriche
Das Problem: Wenn nicht direkt Laktose in einem Lebensmittel eingesetzt wird, sondern eine Zutat mit Milchbestandteilen, muss Laktose nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Falls dann doch Lebensmittel gegessen werden, die nicht verträglich sind, kann es äußerst hilfreich sein, die Doppelherz Mini-Tabletten, die Laktase enthalten, immer dabei zu haben.
Muss Laktose nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden?
Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Zutaten eines Lebensmittels auf der Verpackung stehen. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge aufgeführt, beginnend mit der Zutat, die mengenmäßig am meisten enthalten ist.
Seit dem Jahr 2005 gelten strengere gesetzliche Regelungen, denn alle verpackten Lebensmittel die Laktose enthalten, müssen gekennzeichnet sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind unverpackte Lebensmittel wie zum Beispiel frische Wurst oder Brot vom Bäcker.
Die Lücke: Wenn in einem Lebensmittel jedoch irgendein Milchprodukt aufgeführt ist, muss Laktose nicht mehr gesondert ausgewiesen werden.
In folgenden Zutaten ist Milchzucker enthalten:
- Butter (geringe Mengen)
- Butterfett (sehr geringe Mengen)
- Buttermilch (-pulver)
- Crème Fraîche
- Dickmilch
- E966
- Entrahmte Milch
- Frischkäse
- Joghurt (-pulver)
- Kaffeesahne
- Käsesorten mit kurzer Reifezeit
- Kefir (-pulver)
- Kondensmilch
- Kuhmilch (-pulver)
- Laktit
- Laktose
- Laktose-Monohydrat
- Magermilch (-pulver)
- Milch (-pulver)
- Milcherzeugnis
- Milchfett
- Milchzubereitung
- Milchzucker
- Molke (-pulver)
- Molkeerzeugnisse
- Quark
- Rahm
- Rohmilch
- Sahne (-pulver)
- Sauermolke (-pulver)
- Saure Sahne
- Schmand
- Schokoladenzubereitung
- Süße Sahne
- Süßmolke (-pulver)
- Vollmilch (-pulver)
Sicherlich ist es für Laktoseintolerante anstrengend, immer zunächst auf die Zutatenliste eines Lebensmittels zu achten. Noch unangenehmer wird es aber immer dann, wenn Sie etwas essen möchten, ohne eine Zutatenliste zur Hand zu haben.
Ein schneller Snack aus dem Bistro unterwegs oder Einladungen zum Essen können dann schnell auf den Magen schlagen.
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