Das erste Jahr mit ihrem Kind ist für Eltern etwas ganz Besonderes. Damit sie diese Zeit intensiver miterleben können, gibt es das Elterngeld. Es ersetzt den Verdienstausfall junger Eltern während der Elternzeit zumindest teilweise. Inzwischen nehmen auch immer mehr Väter Elternzeit und beantragen Elterngeld. Paare sollten sich vorher genau überlegen, wie sie sich die Elternzeit einteilen möchten und wer wann mit dem Kind zuhause bleibt.
Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Elterngeld wird für die Lebensmonate des Kindes gezahlt. Es richtet sich nicht nach Kalendermonaten. Wenn das Kind beispielsweise am 4. August zur Welt gekommen ist, läuft der erste Anspruchsmonat vom 4. August bis zum 3. September. Elterngeld wird im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt, maximal jedoch 14 Monate.
Die Höhe des Elterngeldes ist vom Einkommen abhängig. Es liegt zwischen 65 und 100 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro im Monat, mindestens 300 Euro im Monat.
Auch Auszubildende, Studenten und nicht Berufstätige haben einen Anspruch auf Elterngeld. Hier beläuft sich der Mindestsatz auf 300 Euro im Monat. Angestellte und Selbstständige können mit maximal 1.800 Euro rechnen.
Wie lange gibt es Elterngeld?
Im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten Sie Elterngeld, maximal 14 Monate lang. Alleinstehende haben übrigens auch einen Anspruch auf den Zuschuss. Das Mutterschaftsgeld, das die Mutter während der ersten acht Wochen nach der Geburt als Lohnfortzahlung erhält, fließt in das Elterngeld mit ein. Sie können zusätzlich zum ersten Jahr zwei Monate Elterngeld beziehen, wenn der jeweils andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elternzeit nimmt.
So stellen Sie den Antrag
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie das Elterngeld rechtzeitig schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Rückwirkend kann es nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor Beginn des Monats geleistet werden, in dem der Antrag abgeschickt worden ist.
Folgende Unterlagen sollten Sie bei Antragsstellung in jedem Fall griffbereit haben:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie von Personalausweis oder Pass der Eltern
- Nachweise zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
Selbstständige und Freiberufler müssen unter Umständen noch andere Bescheinigungen abgeben. Dies regelt die jeweilige Elterngeldstelle.
In dem Antrag müssen sie angeben, für welche Monate Sie Elterngeld beziehen wollen. Sie können dies ohne Angabe von Gründen einmal ändern lassen, allerdings gilt die neue Regelung dann nur noch für die Lebensmonate des Kindes, die in der Zukunft liegen.
Was ist das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus?
Eltern, deren Kinder ab dem 01. Juli 2015 geboren werden, können nun zwischen dem Elterngeld - nun Basiselterngeld genannt - und dem neuen Elterngeld Plus und einem Partnerschaftsbonus entscheiden. Das neue Elterngeld Plus wird halbiert, aber dafür doppelt so lange bezahlt wie das bisherige Elterngeld. Arbeitende Eltern können aus maximal 14 Monaten Basiselterngeld nun 28 Bezugsmonate Elterngeld Plus machen. Dabei liegen die Bezüge zwischen 150 und 900 Euro.
So können Familien ihre Kinderbetreuung individueller gestalten, auch eine Kombination beider Modelle ist möglich.
Ein weiteres Plus kann der neue Partnerschaftsbonus sein.
Entscheiden sich beide Elternpaare zeitgleich mindestens vier Monate in Teilzeit zwischen 25-30 Wochenstunden zu arbeiten, bekommen sie jeweils vier Monate das Elterngeld Plus zusätzlich. So können die Bezüge auf maximal 36 Monate verlängert werden.
Auch an Alleinerziehende wurde gedacht, denn ihnen steht ebenfalls der Partnerschaftsbonus zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bekommen Sie als Eltern alle finanzielle Unterstützung, die Ihnen zusteht? Frauen können neben dem Elterngeld auch Mutterschaftsgeld beantragen.
Sind Sie als Eltern Geringverdiener? Informieren Sie sich hier zum Thema Kinderzuschlag für Paare mit geringem Einkommen.