Baby hält Finger der Mutter

Bereits kurz nach der Geburt steht für das Baby die erste Untersuchung an, die sogenannte U1-Untersuchung. Hierbei überprüft der Kinderarzt die wichtigsten Lebensfunktionen und ob sich das Neugeborene schnell an die neue Lebenssituation anpasst.

Von der Geburt bis zur Einschulung stehen regelmäßig U-Untersuchungen an. Hierbei kann der Arzt prüfen, ob Entwicklungsstörungen oder Krankheiten beim Kind vorliegen. Die Eltern sollten unbedingt jeden Termin wahrnehmen. Beim Versäumen eines Termins erfolgt in der Regel eine Erinnerung durch das Jugendamt.

Wie viele U-Untersuchungen gibt es?

Von der Geburt bis zur Einschulung stehen insgesamt neun Pflichttermine beim Arzt an. Danach können weitere Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.

Dabei beinhaltet jede Untersuchung bestimmte Tests, mit denen der Arzt feststellen kann, ob die Entwicklung des Kindes ordnungsgemäß erfolgt. Je nach Krankenkasse werden verschiedene Leistungen übernommen. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Diese Tabelle zeigt Ihnen, zu welchem Zeitpunkt welche U-Untersuchung erfolgt:

U-Untersuchung
Zeitpunkt/Zeitraum
U1-Untersuchung
bei der Geburt
U2-Untersuchung
dritter bis zehnter Tag
U3-Untersuchung
vierte bis sechste Woche
U4-Untersuchung
dritter bis vierter Monat
U5-Untersuchung
sechster bis siebter Monat
U6-Untersuchung
zehnter bis zwölfter Monat
U7-Untersuchung
21. bis 24. Monat
U7a-Untersuchung
34. bis 36. Monat
U8-Untersuchung
46. bis 48. Monat
U9-Untersuchung
60. bis 64. Monat
U10-Untersuchung
sieben bis acht Jahre
U11-Untersuchung
neun bis zehn Jahre
J1-Untersuchung
13 Jahre
J2-Untersuchung
17 Jahre

Auf den folgenden Seiten sind die Untersuchungen für Kinder bis zu zwei Jahren (U1 bis U7) näher beschrieben. Klicken Sie einfach auf den Link in der Tabelle, um mehr zu erfahren!

Nach der Geburt erhalten die Eltern das „gelbe Heft“, in das die U-Untersuchungen eingetragen werden. Sie sollten das Heft bei jedem Arztbesuch mitnehmen, damit die Ergebnisse der Untersuchungen festgehalten werden können. Sie können in dem Heft auch den Impfpass Ihres Kindes aufbewahren.

Nicht vergessen: Bringen Sie das „gelbe Heft“ mit zum Arzt.