Das Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung, die Eltern mit Kindern eine gute finanzielle Grundlage schaffen soll. Es wird monatlich an die Eltern oder den Erziehungsberechtigten gezahlt und ist nicht vom Einkommen abhängig. Die Höhe des Zuschusses ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
- Für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich
- Für das dritte Kind 210 Euro monatlich
- Für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Das Kindergeld wird an diejenige Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind oder die Kinder befinden. Teilen sich beide Elternteile die Erziehung und leben in einem Haushalt, können sie selbst bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll.
Wann habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn
- Ihr Kind oder Ihre Kinder jünger als 18 Jahre sind
- Ihr Kind oder Ihre Kinder in Ausbildung sind und nicht älter als 25 Jahre
- Ihr Kind oder Ihre Kinder arbeitslos sind und nicht älter als 21 Jahre.
In der Regel zahlen die Familienkassen bei der zuständigen Agentur für Arbeit das Kindergeld aus.
Hat Ihr Kind bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert, bekommen Sie nur dann Kindergeld, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit nachgeht.
So stellen Sie den Antrag
Zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse in der Stadt, in der Sie gemeldet sind. Der Antrag muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden, ein mündlicher Antrag (beispielsweise über das Telefon) ist nicht möglich.
Sie erhalten bei Ihrer Familienkasse Vordrucke, die Sie verwenden können. Diese Vordrucke können Sie persönlich abgeben, per Post zuschicken oder zufaxen. Wenn Sie erstmalig Kindergeld beantragen, gibt es einen speziellen Antragsvordruck. Wenn Sie bereits Kinder haben und für sie Kindergeld erhalten, genügt bei der Geburt eines weiteren Kindes ein sogenannter Kurzantrag.
Sind Kinderzuschlag und Kindergeld das Gleiche?
Nein, das Kindergeld unterscheidet sich grundlegend vom Kinderzuschlag. Eltern, die ein geringes Einkommen haben, können einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Paare mit einem Bruttoeinkommen von 900 Euro im Monat oder weniger Kinderzuschlag beantragen. Gelten die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin, kann der Kinderzuschlag bis zum Ende des 25. Lebensjahres des Kindes ausgezahlt werden.
Das Kindergeld ist hingegen nicht abhängig vom Einkommen der Eltern. Es richtet sich vielmehr nach der Zahl der Kinder. Paare, die Kinder unter 25 Jahren haben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld – egal, wie viel sie verdienen.
Neben dem Kindergeld können Eltern auch Elterngeld beantragen.
Nutzen Sie als Eltern die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen? Hier können Sie sich zum Thema Elternzeit umfassend informieren.