Wie hoch darf das Einkommen maximal sein, damit ich den Kinderzuschlag beantragen kann? Wie lange erhalte ich den Zuschuss? Wie viel Geld bekomme ich zusätzlich? Alles Wichtige erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Eltern ein geringes Einkommen haben, ist es oftmals nicht leicht, dem Kind die finanzielle Unterstützung zu bieten, die es zum Großwerden braucht. Für diesen Zweck hat der Staat den Kinderzuschlag eingeführt. Er soll Paaren mit einem niedrigen Einkommen die notwendige finanzielle Unterstützung bieten. Gerade Eltern mit mehreren Kindern profitieren davon.
Der Kinderzuschlag richtet sich nach dem Einkommen
Ob und wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners ab.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie den Kinderzuschlag beantragen können:
- Die Eltern beziehen für das Kind Kindergeld.
- Das Einkommen der Eltern erreicht die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto bei Paaren und 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden.
- Der Bedarf der Familie ist durch den Kinderzuschlag gedeckt und es besteht dadurch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
Wie hoch fällt der Kinderzuschlag aus?
Wie viel Geld Sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners ab. Es kann höchstens ein Anspruch über 185 Euro monatlich geltend gemacht werden. Leben mehrere Kinder in der Familie, wird ein Gesamtbetrag ausgerechnet und ausgezahlt.
Der Zuschuss wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin gelten, wird der Kinderzuschlag bis zum Ende des 25. Lebensjahres gezahlt.
Wie sieht es mit zusätzlichen Leistungen aus?
Eltern, die Kinderzuschlag erhalten, können neben diesem Zuschuss zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder geltend machen.
Dazu zählen folgende Leistungen:
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Eintägige oder mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
- Beförderung zur Schule
- Angemessene Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Schule, Hort oder Kindertagesstätte
Sie können diese zusätzlichen Leistungen bei der zuständigen kommunalen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch die dafür notwendigen Formulare zum Ausfüllen.
Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen
Wenn Sie den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit wenden. Ob Sie den Zuschlag bekommen, wird Ihnen dann durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitsagentur
Müssen Sie Ihr Kind ohne Partner großziehen? Dann haben wir hier für Sie alle Informationen zum Thema „Alleinerziehend“.
Paare erhalten nur dann den Kinderzuschlag, wenn sie Kindergeld beziehen. Mehr zum Thema Kindergeld.